Verstoß melden

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Hinweisgebende Personen können begründete Compliance-Verstöße melden. Begründet sind diese dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte (Indizien) bzw. konkrete Umstände einen Compliance-Verstoß nahelegen. Eine Meldung soll immer dann abgegeben werden, wenn hinweisgebende Personen im guten Glauben sind, dass die übermittelten Tatsachen zum Meldungszeitpunkt zutreffen.

Sollte es sich um einen Verstoß im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes handeln, werden interne Untersuchungen eingeleitet. Alle Hinweise durchlaufen eine Prüfung auf Stichhaltigkeit. Bei Bedarf erfolgt eine rechtliche Bewertung. Ein Hinweis wird nicht weiterverfolgt, sofern die Prüfung einen Verstoß als unbegründet bewertet oder festgestellt wird, dass kein Verstoß vorliegt. Die hinweisgebende Person wird darüber informiert.

Wir verpflichten uns, Hinweisgebende zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgebende oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

 

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